Die Welt, Ungeworden und Unvergänglch: Interpretation und Textkritik zu Aristoteles, De caelo A 11-12, 1969
By: Mau, Jürgen
Title Die Welt, Ungeworden und Unvergänglch: Interpretation und Textkritik zu Aristoteles, De caelo A 11-12
Type Article
Language German
Date 1969
Journal Hermes
Volume 97
Issue 2
Pages 198-204
Categories no categories
Author(s) Mau, Jürgen
Editor(s)
Translator(s)
Das Thema für Kap. 11–12 ist am Schluss von Kap. 10 gegeben; 280a 28: „Einige vertreten die Ansicht, etwas dem Werden nicht Unterliegendes (ἀγένητον) könne vergehen, und etwas Entstandenes könne unvergänglich bestehen bleiben, wie im Timaios. Dort nämlich sagt (Platon), der Himmel sei zwar geworden, indessen werde er die übrige immerwährende Zeit existieren. Mit diesen haben wir uns bisher nur unter physikalischen Gesichtspunkten betreffs des Himmels auseinandergesetzt. Nachdem wir die Untersuchung aber allgemein über alles angestellt haben, wird auch hierüber Klarheit sein.“ Wir dürfen also eine Argumentation erwarten, der Form: „Wenn für jedes Subjekt gilt: Es kann nicht geworden und unvergänglich sein, dann gilt es auch für den Himmel. Nun gilt es für jedes, also auch für den Himmel.“ Dieser Beweis – besser: diese Beweise, denn es handelt sich nicht um eine Elementatio, wie Aristoteles sie für die Geometrie kannte und wie, aus Aristoteles schöpfend, 700 Jahre später Proklos sie für Physik und Theologie schrieb – finden sich in Kap. 12. Kap. 11 liefert die zum Beweisen notwendigen Definitionen für ἀγένητον (280b 6), γενητόν (280b 14), φθαρτόν (280b 20), ἄφθαρτον (280b 25), ἀδύνατον (280b 12) und ἀδύνατον-δυνατόν in eingeschränkter Bedeutung noch einmal in 281a 7–19. Der erste Beweis für die Unhaltbarkeit der Position Platons läuft von Kap. 12 Anfang (281a 28) bis 282a 25. Seine Konklusion lautet 282a 21: „Somit ist das Immerseiende weder dem Werden unterliegend (γενητόν) noch dem Vergehen, dasselbe gilt für das Immernichtseiende.“ Das folgende zweite Argument beweist, dass, wenn etwas ist und dem Werden bzw. Vergehen nicht unterliegt, es immerwährend ist. Da nach der Definition für ἀγένητον und ἄφθαρτον (282a 27) deren Konjunktion das Immerwährende einschließt, wird untersucht, ob γενητόν und φθαρτόν bzw. ἀγένητον und ἄφθαρτον sich gegenseitig implizieren (ἀκολουθεῖ ἀλλήλοις), ob also, wenn z. B. ἀγένητον gegeben ist, das αἰώνιον bereits mitgegeben ist. Der Beweis für Letzteres schließt mit der Konklusion 282b 23: „Es folgen also auseinander das dem Werden und dem Vergehen Unterliegende.“ Der auf Grund von Topik B 8. 113b 17ff. eigentlich einfache Beweis für die Äquivalenz der beiden Negate, also ἀγένητον = ἄφθαρτον, macht Aristoteles merkwürdigerweise Schwierigkeiten (282b 23–283a 3). Von 283a 4 bis zum Schluss des Buches werden weitere Möglichkeiten gezeigt, wie man in der Diskussion demjenigen antworten kann, der sagt: „Warum soll denn nicht etwas Gewordenes unvergänglich sein?“ Hier soll das Argument 1 analysiert werden. [introduction p. 198]

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Die Welt, Ungeworden und Unvergänglch: Interpretation und Textkritik zu Aristoteles, De caelo A 11-12, 1969
By: Mau, Jürgen
Title Die Welt, Ungeworden und Unvergänglch: Interpretation und Textkritik zu Aristoteles, De caelo A 11-12
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Author(s) Mau, Jürgen
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Das Thema für Kap. 11–12 ist am Schluss von Kap. 10 gegeben; 280a 28:
„Einige vertreten die Ansicht, etwas dem Werden nicht Unterliegendes (ἀγένητον) könne vergehen, und etwas Entstandenes könne unvergänglich bestehen bleiben, wie im Timaios. Dort nämlich sagt (Platon), der Himmel sei zwar geworden, indessen werde er die übrige immerwährende Zeit existieren. Mit diesen haben wir uns bisher nur unter physikalischen Gesichtspunkten betreffs des Himmels auseinandergesetzt. Nachdem wir die Untersuchung aber allgemein über alles angestellt haben, wird auch hierüber Klarheit sein.“

Wir dürfen also eine Argumentation erwarten, der Form: „Wenn für jedes Subjekt gilt: Es kann nicht geworden und unvergänglich sein, dann gilt es auch für den Himmel. Nun gilt es für jedes, also auch für den Himmel.“ Dieser Beweis – besser: diese Beweise, denn es handelt sich nicht um eine Elementatio, wie Aristoteles sie für die Geometrie kannte und wie, aus Aristoteles schöpfend, 700 Jahre später Proklos sie für Physik und Theologie schrieb – finden sich in Kap. 12. Kap. 11 liefert die zum Beweisen notwendigen Definitionen für ἀγένητον (280b 6), γενητόν (280b 14), φθαρτόν (280b 20), ἄφθαρτον (280b 25), ἀδύνατον (280b 12) und ἀδύνατον-δυνατόν in eingeschränkter Bedeutung noch einmal in 281a 7–19.

Der erste Beweis für die Unhaltbarkeit der Position Platons läuft von Kap. 12 Anfang (281a 28) bis 282a 25. Seine Konklusion lautet 282a 21: „Somit ist das Immerseiende weder dem Werden unterliegend (γενητόν) noch dem Vergehen, dasselbe gilt für das Immernichtseiende.“ Das folgende zweite Argument beweist, dass, wenn etwas ist und dem Werden bzw. Vergehen nicht unterliegt, es immerwährend ist. Da nach der Definition für ἀγένητον und ἄφθαρτον (282a 27) deren Konjunktion das Immerwährende einschließt, wird untersucht, ob γενητόν und φθαρτόν bzw. ἀγένητον und ἄφθαρτον sich gegenseitig implizieren (ἀκολουθεῖ ἀλλήλοις), ob also, wenn z. B. ἀγένητον gegeben ist, das αἰώνιον bereits mitgegeben ist. Der Beweis für Letzteres schließt mit der Konklusion 282b 23: „Es folgen also auseinander das dem Werden und dem Vergehen Unterliegende.“ Der auf Grund von Topik B 8. 113b 17ff. eigentlich einfache Beweis für die Äquivalenz der beiden Negate, also ἀγένητον = ἄφθαρτον, macht Aristoteles merkwürdigerweise Schwierigkeiten (282b 23–283a 3).

Von 283a 4 bis zum Schluss des Buches werden weitere Möglichkeiten gezeigt, wie man in der Diskussion demjenigen antworten kann, der sagt: „Warum soll denn nicht etwas Gewordenes unvergänglich sein?“ Hier soll das Argument 1 analysiert werden. [introduction p. 198]

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Da nach der Definition f\u00fcr \u1f00\u03b3\u03ad\u03bd\u03b7\u03c4\u03bf\u03bd und \u1f04\u03c6\u03b8\u03b1\u03c1\u03c4\u03bf\u03bd (282a 27) deren Konjunktion das Immerw\u00e4hrende einschlie\u00dft, wird untersucht, ob \u03b3\u03b5\u03bd\u03b7\u03c4\u03cc\u03bd und \u03c6\u03b8\u03b1\u03c1\u03c4\u03cc\u03bd bzw. \u1f00\u03b3\u03ad\u03bd\u03b7\u03c4\u03bf\u03bd und \u1f04\u03c6\u03b8\u03b1\u03c1\u03c4\u03bf\u03bd sich gegenseitig implizieren (\u1f00\u03ba\u03bf\u03bb\u03bf\u03c5\u03b8\u03b5\u1fd6 \u1f00\u03bb\u03bb\u03ae\u03bb\u03bf\u03b9\u03c2), ob also, wenn z. B. \u1f00\u03b3\u03ad\u03bd\u03b7\u03c4\u03bf\u03bd gegeben ist, das \u03b1\u1f30\u03ce\u03bd\u03b9\u03bf\u03bd bereits mitgegeben ist. Der Beweis f\u00fcr Letzteres schlie\u00dft mit der Konklusion 282b 23: \u201eEs folgen also auseinander das dem Werden und dem Vergehen Unterliegende.\u201c Der auf Grund von Topik B 8. 113b 17ff. eigentlich einfache Beweis f\u00fcr die \u00c4quivalenz der beiden Negate, also \u1f00\u03b3\u03ad\u03bd\u03b7\u03c4\u03bf\u03bd = \u1f04\u03c6\u03b8\u03b1\u03c1\u03c4\u03bf\u03bd, macht Aristoteles merkw\u00fcrdigerweise Schwierigkeiten (282b 23\u2013283a 3).\r\n\r\nVon 283a 4 bis zum Schluss des Buches werden weitere M\u00f6glichkeiten gezeigt, wie man in der Diskussion demjenigen antworten kann, der sagt: \u201eWarum soll denn nicht etwas Gewordenes unverg\u00e4nglich sein?\u201c Hier soll das Argument 1 analysiert werden. 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